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D e i n    r e g i o n a l e r    M a r k e n h o n i g   -

" D u    b i s t    m i r    e i n e    M a r k e . "

 


Echter Deutscher Honig® klingt sehr einfach, ist aber dennoch ein außergewöhnliches Produkt, oder vielleicht auch gerade eben deshalb?

Seit 1925 steht das Markenzeichen Echter Deutscher Honig® für Honig mit wertvollen Inhaltsstoffen, eine naturverbundene Gewinnung im Inland und natürlich für hervorragenden Geschmack.  Garantierter Genuss auf höchstem Niveau. Was drauf steht, ist auch drin – und sonst nichts.

Honig ist wohl eines der unverfälschtesten und ursprünglichsten Naturprodukte auf dem Markt.  Fleißige Bienen gewinnen ihn vor allem aus zwei Quellen: Blütennektar und Honigtau. Bei letzterem handelt es sich um ein zuckerhaltiges Ausscheidungsprodukt von Insekten wie beispielsweise Blattläusen. 

Für 500 g Blütenhonig müssen ca. 2 Millionen Blüten angeflogen werden. Das sind rund 40.000 Ausflüge vom Bienenvolk zu den Blüten und zurück, was einer Flugstrecke von etwa 3 Erdumrundungen entspricht. 

Schon beim Aufsammeln werden Nektar und Honigtau durch die Bienen verarbeitet und mit körpereigenen Sekreten angereichert. Eine Honigbiene kann in ihrer stecknadelkopfgroßen Honigblase bis zu 60mg tragen. In Ihr werden dem Sammelgut schon während des Rückfluges körpereigene Stoffe zugesetzt und die Umwandlung in Honig beginnt.

Im Bienenstock ist es dann an der Stockbiene, das Sammelgut sorgfältig weiter zu Honig zu verarbeiten. Dabei transportiert sie es von einer Wabenzelle zur anderen und entzieht dem Honig durch Verdunstung Wasser. Zusätzliches Wasser verdunstet durch nächtliches Fächeln des Bienenvolkes. Auf diese Weise reift der Honig langsam heran, wobei er von der Stockbiene zudem wertvolle Enzyme erhält, denen er z. T. seine antibakterielle Wirkung verdankt. Später verschließt die Biene die Zellen mit einer dünnen Wachsschicht und bewahrt so den fertigen Honig, wie in einem Tresor, vor fremden Einflüssen.

Werden die Bienenkästen im Frühjahr und Sommer immer schwerer, ist klar, dass bald Honig geerntet werden kann. Wann letztendlich der Richtige Moment gekommen ist, um den Honig zu ernten, erkennt der Imker daran, dass die Bienen die Waben in denen Nektar eingelagert wurde, mit Wachsdeckeln verschließen, wenn der Honig reif ist. 

Da zur Ernte aber oft nicht alle Honigzellen verdeckelt sind, ist der Wassergehalt des Honigs das entscheidende Kriterium, wenn es darum geht, zu planen, wann genau die Ernte erfolgen soll. Da sich Honig aber auch wieder schnell mit  Wasser, beispielsweise aus der Luftfeuchte anreichert, kann auch das Wetter am Erntetag eine wichtige Rolle spielen. Wir kontrollieren daher den Wassergehalt vor jeder Ernte zuverlässig per Refraktometer, einem technischen Hilfsmittel zur Bestimmung der optischen Dichte des Honigs. Doch warum ist das wichtig? Nun, ganz einfach. Honig ist bei richtiger Lagerung ein sehr lange haltbares Lebensmittel, enthält er allerdings zu viel Wasser, vergärt er in kürzester Zeit und wird ungenießbar.

Die deutsche Honigverordnung (HonigV) schreibt aus diesem Grund einen Wassergehalt von nicht mehr als 20 % in verkehrsfähigen Honigen vor. Für Honige, die unter der Marke Echter Deutscher Honig® gehandelt werden dürfen, schreibt der Deutsche Imkerbund, abweichend vom gesetzlichen Rahmen, mit 18 % eine noch strengere Regelung zum Wassergehalt vor.

Um als DIB zertifizierte Imkerei an der Vermarktung unter dem Verbandswarenzeichen des DIB teilnehmen zu dürfen, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Imkerbund über den zuständigen Mitgliedsverband angeschlossenen Imkerverein.
  • Gemeldete Völker, damit sichergestellt wird, dass der Honig überwiegend aus der eigenen Produktion stammt.
  • Nachweis einer zertifizierten Honigschulung, damit die zur Einhaltung des Qualitätstandards erforderlichen Kenntnisse über Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Lebensmittelgesetzgebung und Vermarktung gesichert sind.
  • Bei jeder Bestellung von Gewährverschlüssen (Etiketten) muss die Imkerei die Bestimmungen zu den Warenzeichen mit persönlicher Unterschrift anerkennen und haftet damit für das Produkt.

Die  Marke "Echter Deutscher Honig" ist rechtlich geschützt und darf nur in der Vollständigkeit seiner Bestandteile - geprägtes Glas, geprägter Deckel, Deckeleinlage und Gewährverschluss (Etikett) - in den Verkehr gebracht werden.

Gemäß § 3 der Verbandszeichensatzung der Bestimmung zu den Warenzeichen darf mit den Warenzeichen des D.I.B. nur Honig in den Verkehr gebracht werden, der über die Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere der Honigverordnung genügt.

Der D.I.B. überwacht ständig nach dem Stichproben- und Verdachtsprinzip die satzungsgemäße Nutzung seines Warenzeichens durch verbandseigene Kontrollen. Die Kosten für die Durchführung trägt er selbst. Bei Feststellung von Verstößen des Benutzungsberechtigten gegen die Bestimmung zu den Warenzeichen können die Kosten der Untersuchung und der Probenziehung sowie die durch Wiederholungskontrollen entstehenden Kosten dem Benutzungsberechtigten auferlegt werden.

 
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